Geschäftsbedingungen

HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Schweißanleitungen und -techniken entwickeln sich ständig weiter. Obwohl alle zumutbaren Anstrengungen unternommen wurden, um die Richtigkeit der enthaltenen Informationen zu gewährleisten, werden die hier enthaltenen oder anderweitig referenzierten Informationen nur als „typisch“ ohne Garantie oder Gewährleistung dargestellt, und jegliche Haftung, die sich aus dem Vertrauen darauf ergibt, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Typische Daten sind solche, die beim Schweißen und Testen in Übereinstimmung mit vorgeschriebenen Normen erhalten werden, und sollten nicht als die erwarteten Ergebnisse in einer bestimmten Anwendung oder Schweißung angenommen werden. Andere Tests und Verfahren können zu anderen Ergebnissen führen. Den Anwendern wird empfohlen, die Eignung von Schweißzusätzen und -verfahren vor dem Einsatz in der vorgesehenen Anwendung durch Eignungsprüfungen oder andere geeignete Mittel zu bestätigen. Die Auswahl und Verwendung spezifischer Produkte liegt ausschließlich in der Kontrolle des Kunden und liegt in dessen alleiniger Verantwortung. Das Recht, das Design und/oder die Spezifikationen ohne Vorankündigung zu ändern, ist vorbehalten.

Lieferbedingungen

Auf dieser Seite finden Sie die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der Certilas Nederland B.V. Registriert am 19. Oktober 2015 unter der Nummer 09078023 bei der Handelskammer in Amsterdam./ Arnheim

Sie können die allgemeine lieferbedingungen auch unten herunterladen

1 Allgemeines
1.1

Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten und Vereinbarungen von Certilas Nederland B.V. Abweichungen von den Bedingungen müssen ausdrücklich schriftlich mit einem bevollmächtigten Vertreter vereinbart werden.

1.2

Die Anwendbarkeit von Kauf- oder anderen Geschäftsbedingungen eines Kunden wird hiermit ausdrücklich abgelehnt, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart

1.3

Ohne die schriftliche Zustimmung von Certilas Nederland B.V. darf der Kunde die Rechte und Pflichten, die sich aus einem Vertrag ergeben, in keiner Weise auf Dritte übertragen. Certilas Nederland B.V. wird diese Zustimmung nicht aus unangemessenen Gründen verweigern.

2 Kostenvoranschläge und Angebote
2.1

Alle Kostenvoranschläge und Angebote von Certilas Nederland B.V. sind unverbindlich, unabhängig davon, ob eine Annahmefrist festgelegt wurde.

2.2

Die Anwendbarkeit von Kauf- oder anderen Geschäftsbedingungen eines Kunden wird hiermit ausdrücklich abgelehnt, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

2.3

Die von Certilas Nederland B.V. gelieferten Broschüren, Beschreibungen, Spezifikationen, Zeichnungen und Gewichts- und Maßangaben sind rein informativ und es können daraus keine Rechte abgeleitet werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

2.4

Die in einem Angebot oder einer Offerte angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und ohne alle anderen Preise, die im Rahmen der Vereinbarung zu machen sind. Zusätzliche Kosten, einschließlich Reise- und Unterbringungskosten, Porto- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben Certilas

2.5

Certilas Nederland B.V. ist nicht an eine Bestellung gebunden, die (auch nicht in geringfügigen Punkten) von dem in der Offerte oder dem Angebot enthaltenen Angebot abweicht. Der Vertrag kommt dann nicht gemäß dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, Certilas Nederland B.V. gibt etwas anderes an.

2.6

A composite quotation does not oblige Certilas Nederland B.V. to carry out part of the assignment for a corresponding part of the quoted price.

2.7

Certilas Nederland B.V. ist berechtigt, den vereinbarten Preis zu ändern, wenn Änderungen der Marktpreise und/oder Preiserhöhungen von Lieferanten oder andere Entwicklungen, wie z.B. Änderungen der Rohstoffpreise, Material-, Lohn- und Transportkosten, Wechselkurse, Einfuhrzölle und -steuern oder andere Abgaben dies erfordern

2.8

Bestellungen können jederzeit von Certilas Nederland B.V. abgelehnt werden.

3 Ausführung und Änderung des Vertrags
3.1

Ein Vertrag mit einem Kunden kommt zustande, wenn ein gegebener Auftrag von Certilas Nederland B.V. schriftlich bestätigt wurde oder wenn Certilas Nederland B.V. auf andere Weise ausdrücklich darauf hinweist, dass ein gegebener Auftrag angenommen wurde.

3.2

Die vereinbarten oder angegebenen Fristen für den Abschluss bestimmter Arbeiten oder für die Lieferung bestimmter Güter sind nur informativ und stellen keine Endfristen dar.

3.3

Wenn Certilas Nederland B.V. für die Ausführung des Vertrages Daten vom Kunden benötigt, beginnt die Ausführungsfrist erst, wenn der Kunde Certilas Nederland B.V. die Daten korrekt und vollständig zur Verfügung gestellt hat.

3,4

Certilas Nederland B.V. ist berechtigt, den Vertrag in verschiedenen Phasen auszuführen und den so ausgeführten Teil separat in Rechnung zu stellen

3.5

Wenn der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, kann Certilas Nederland B.V. die Ausführung der Teile, die zu einer nachfolgenden Phase gehören, aussetzen, bis der Kunde die Ergebnisse der vorhergehenden Phase schriftlich genehmigt hat.

3.6

Änderungen oder Ergänzungen der Vereinbarungen müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Wenn der Klient eine Änderung und/oder Ergänzung einer Vereinbarung beantragt und die Parteien keine Einigung erzielen, bleibt die Vereinbarung in ihrer ursprünglichen Form bestehen.

3.7

Stellt sich während der Ausführung der Vereinbarung heraus, dass es notwendig ist, sie zu ändern oder zu ergänzen, um ihre ordnungsgemäße Ausführung zu gewährleisten, werden die Parteien die Vereinbarung rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache ändern. Wird die Art, der Umfang oder der Inhalt der Vereinbarung, sei es auf Antrag oder nach Angabe des Kunden, der zuständigen Behörden usw., geändert und die Vereinbarung dadurch qualitativ und/oder quantitativ verändert, kann dies auch Folgen für das ursprünglich Vereinbarte haben. Infolgedessen kann der ursprünglich vereinbarte Betrag erhöht oder verringert werden. Certilas Nederland B.V. wird im Vorfeld so viel wie möglich tun. Durch eine Änderung des Abkommens kann auch der ursprünglich festgelegte Durchführungszeitraum geändert werden. Der Kunde akzeptiert die Möglichkeit der Änderung der Vereinbarung, einschließlich der Änderung des Preises und der Ausführungsfrist

3.8

Certilas Nederland B.V. hat das Recht, den vereinbarten Preis zu erhöhen, auch wenn ein Festpreis vereinbart wurde, auf der Grundlage einer Verpflichtung aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften oder wenn die Erhöhung durch einen oder mehrere preisbestimmende Faktoren welcher Art auch immer verursacht wird. Unter preisbestimmenden Faktoren werden dabei Rohstoffpreise, Material-, Lohn- und Transportkosten, Wechselkurse, Einfuhrzölle, Mehrwertsteuer und andere Abgaben verstanden. Dies insoweit, als diese zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht ersichtlicht vorhersehbar waren, ohne dass der Auftraggeber in diesem Fall

4 Lieferung und Transport
4.1

Die von Certilas Nederland B.V. angegebenen Preise sind in Euro ohne MwSt. und basieren auf Lieferung unverpackt oder Lieferung in Standardverpackung "Ab Werk" gemäß den Incoterms (Internationale Lieferbedingungen), die am Tag des Angebots gelten, sofern in diesen Bedingungen nichts anderes vorgesehen ist. Die Preise können sich um die Kosten für Spezialverpackung, Versicherung, Lieferung (einschließlich Transport) und Lieferung vor Ort, die vom Kunden bestimmt werden, erhöhen.

4.2

Für Bestellungen in den Niederlanden über 750 Euro und in Belgien über 1500 Euro werden keine Transportkosten in Rechnung gestellt.

4.3

Die angegebenen Lieferzeiten werden sorgfältig geschätzt, sind aber nur annähernd. Ihre Überschreitung kann niemals ein Grund für den Kunden sein, den Vertrag zu kündigen. Im Übrigen kann eine Überschreitung der Lieferzeiten grundsätzlich nicht zum Nachteil von Certilas Nederland B.V. geltend gemacht werden.

4.4

Certilas Nederland B.V. verpflichtet sich gegenüber dem Kunden, die Waren ordnungsgemäß zu verpacken und so zu sichern, dass sie bei normalem Transport in gutem Zustand ihren Bestimmungsort erreichen.

4.5

Sofern nicht anders vereinbart, wird die NichtStandardverpackung zum Selbstkostenpreis gesondert in Rechnung gestellt und von Certilas Nederland B.V. nicht zurückgenommen.

4.6

Jeder Kunde ist verpflichtet, die Ware sofort bei Lieferung auf offensichtliche Schäden zu überprüfen. Reklamationen aus diesem Grund müssen Certilas Nederland B.V. innerhalb von 24 Stunden oder im Falle der Lieferung an einen ausländischen Kunden innerhalb von 48 Stunden nach der Lieferung mitgeteilt werden, andernfalls übernimmt Certilas Nederland B.V. keine Haftung mehr für solche Schäden. Die vorgenannten Beschwerden müssen stets schriftlich eingereicht werden.

4.7

Der Kunde ist verpflichtet, die fraglichen Güter anzunehmen. Wird die Annahme der Güter verweigert, werden die Güter auf Kosten des betreffenden Kunden eingelagert. Für Schäden, die Certilas Nederland B.V. durch die Annahmeverweigerung erleidet, haftet der betreffende Kunde in vollem Umfang

4.8

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Güter in dem Moment abzunehmen, in dem sie ihm zur Verfügung gestellt werden. Verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung oder ist er nachlässig bei der Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung notwendig sind, ist Certilas Nederland B.V. berechtigt, die Waren auf Kosten und Risiko des Kunden zu lagern.

4.9

Die Waren sind ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf Risiko des Kunden, zumindest ab dem Zeitpunkt, zu dem der Kunde zur Mitwirkung an dieser Lieferung verpflichtet war.

4.10

Waren können nur mit ausdrücklicher Genehmigung von Certilas Nederland B.V. zurückgesandt werden. Keine Waren werden ohne vorherige Rücksprache zurückgesandt. Waren, die älter als drei Monate nach der Lieferung sind, werden nicht zurückgenommen.

4.11

Waren, die auf besonderen Wunsch des Kunden bestellt wurden, können nicht zurückgegeben werden.

4.12

Standardmäßig wird eine Rücknahmegebühr von 20% erhoben, vorausgesetzt, das Material befindet sich in der unbeschädigten Originalverpackung, ist in gutem Zustand und für den Wiederverkauf geeignet.

5 Aussetzung, Auflösung und vorzeitige Beendigung des Vertrags
5.1

Certilas Nederland B.V. ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen:

  • wenn Certilas Nederland B.V. nach Vertragsabschluss Umstände bekannt werden, die die begründete Befürchtung begründen, dass der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommen wird;
  • wenn der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aufgefordert wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten, und diese Sicherheit fehlt oder unzureichend ist;
  • wenn aufgrund einer Verzögerung seitens des Kunden von Certilas Nederland B.V. nicht mehr verlangt werden kann, den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen;
  • bei Liquidation, (Beantragung von) Zahlungsaufschub oder Konkurs des Auftraggebers, Pfändung auf Kosten des Auftraggebers - wenn und soweit die Pfändung nicht innerhalb von drei Monaten aufgehoben wurde
  • Umschuldung oder jedem anderen Umstand, infolge dessen der Auftraggeber nicht mehr frei über sein Vermögen verfügen kann;
  • wenn Umstände auftreten, die so beschaffen sind, dass die Einhaltung des Vertrages unmöglich ist, oder wenn andere Umstände auftreten, die so beschaffen sind, dass die unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages von Certilas Nederland B.V. vernünftigerweise nicht verlangt werden kann
5.2

Wenn der Vertrag aufgelöst wird, sind die Forderungen von Certilas Nederland B.V. gegenüber dem Kunden sofort fällig und zahlbar. Wenn Certilas Nederland B.V. die Erfüllung der Verpflichtungen aussetzt, behält es seine Ansprüche nach dem Gesetz und der Vereinbarung.

5.3

Wenn Certilas Nederland B.V. seine Verpflichtungen aussetzt oder auflöst, ist sie in keiner Weise für den Ersatz von Schäden und Kosten, die in irgendeiner Weise entstanden sind, verantwortlich. Wenn die Auflösung dem Auftraggeber zuzuschreiben ist, hat Certilas Nederland B.V. Anspruch auf Ersatz von Schäden, einschließlich Kosten, die direkt und indirekt als Folge davon entstanden sind.

6 Höhere Gewalt
6.1

Für Schäden, die ein Kunde aufgrund äußerer Ursachen erleidet, einschließlich Krieg, Kriegsgefahr, außergewöhnliche Umstände, Bürgerkrieg, Aufruhr, Belästigung, Feuer, Wasserschaden, Pandemie und die Folgen, Überschwemmung, Naturkatastrophen, Ausschluss von Import- und/oder Exportbehinderungen, staatliche Maßnahmen, Defekte an Maschinen, Unterbrechungen in der Energieversorgung sowohl bei Certilas Nederland B. V. sowie seine Lieferanten, Streiks und alle anderen Ursachen, die über das Verschulden oder das Risiko von Certilas Nederland B.V. hinausgehen und infolge derer Certilas Nederland B.V. seinen Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann, ist Certilas Nederland B.V. niemals haftbar.

6.2

Verspätete Lieferung durch einen Lieferanten wird ausdrücklich als äußere Ursache und damit als nicht zurechenbarer Mangel angesehen.

7 Zahlungs- und Inkassokosten
7.1

Die Zahlung muss innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum auf eine von Certilas Nederland B.V. anzugebende Weise in der Währung erfolgen, in der die Rechnung gestellt wird. Eine Abweichung von dieser Frist kann nur schriftlich vereinbart werden.

7.2

Certilas Nederland B.V. ist, wenn während der Ausführung der Vereinbarung ein angemessener Grund dafür besteht, berechtigt, eine Sicherheitsleistung durch den Kunden zu verlangen.

7.3

Wenn der Kunde mit der rechtzeitigen Zahlung einer Rechnung in Verzug gerät, ist der Kunde von Rechts wegen in Verzug. Der Kunde schuldet dann Zinsen in Höhe von 1% pro Monat, es sei denn, der gesetzliche Zinssatz ist höher; in diesem Fall wird der gesetzliche Zinssatz fällig. Die Zinsen auf den geschuldeten und zu zahlenden Betrag werden ab dem Zeitpunkt berechnet, zu dem der Kunde in Verzug ist, bis zum Zeitpunkt der vollständigen Zahlung des geschuldeten Betrags.

7.4

Der Kunde ist nicht berechtigt, den Certilas Nederland B.V. geschuldeten Betrag aufzurechnen oder auszusetzen.

7.5

Der Kunde kann gegen die Rechnung innerhalb von 8 Tagen Einspruch erheben. Einsprüche werden nur schriftlich und fristgerecht behandelt. Nach Ablauf der Frist und wenn der Mandant nicht widersprochen hat, wird davon ausgegangen, dass er keine Einwände hat.

7.6

Einwände gegen den Betrag einer Rechnung setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus.

7.7

Wenn der Klient mit der (rechtzeitigen) Erfüllung seiner Verpflichtungen in Verzug ist, gehen alle angemessenen Kosten für die gerichtliche und außergerichtliche Eintreibung der Zahlung zu Lasten des Klienten. Die außergerichtlichen Kosten belaufen sich auf 15% der geforderten Hauptsumme mit einem Minimum von 250 EUR.

8 Eigentumsvorbehalt
8.1

Alle von Certilas Nederland B.V. im Rahmen der Vereinbarung gelieferten Waren bleiben Eigentum von Certilas Nederland B.V., bis der Kunde alle Verpflichtungen aus der/den mit Certilas Nederland B.V. geschlossenen Vereinbarung(en) ordnungsgemäß erfüllt hat.

8.2

Von Certilas Nederland B.V. gelieferte Waren, die gemäß Absatz 1 unter Eigentumsvorbehalt stehen, dürfen nur im normalen Geschäftsgang des Kunden weiterverkauft werden und dürfen niemals als Zahlungsmittel verwendet werden. Der Auftraggeber ist nicht befugt, die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Güter zu verpfänden oder in anderer Weise zu belasten.

8.3

Der Kunde muss immer alles tun, was vernünftigerweise von ihm erwartet werden kann, um die Eigentumsrechte von Certilas Nederland B.V. zu sichern.

8.4

Wenn Dritte die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren pfänden oder Rechte an ihnen begründen oder geltend machen wollen, ist der Kunde verpflichtet, Certilas Nederland B.V. unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen.

8.5

Der Kunde verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu versichern und gegen Feuer-, Explosionsund Wasserschäden sowie gegen Diebstahl versichert zu halten und die Police dieser Versicherung auf erste Anfrage der Certilas Nederland B.V. zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Certilas Nederland B.V. hat Anspruch auf jegliche Entschädigung durch die Versicherung. Soweit erforderlich, verpflichtet sich der Kunde im Voraus gegenüber Certilas Nederland B.V., seine Mitwirkung auf alles, was in diesem Zusammenhang notwendig oder wünschenswert sein kann, zu richten.

8.6

Für den Fall, dass Certilas Nederland B.V. seine in diesem Artikel genannten Eigentumsrechte ausüben möchte, erteilt der Kunde Certilas Nederland B.V. und den von Certilas Nederland B.V. zu beauftragenden Dritten im Voraus seine bedingungslose und unwiderrufliche Zustimmung, alle Orte zu betreten, an denen sich das Eigentum von Certilas Nederland B.V. befindet, und die Waren zurückzunehmen.

9 Garantien, Prüfung und Reklamationen, Verjährung
9.1

Certilas Nederland B.V. garantiert, dass die zu liefernden Waren frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. Wenn innerhalb von 6 Monaten nach der Lieferung Mängel an den von Certilas Nederland B.V. gelieferten Waren festgestellt werden, welche Mängel beim Kunden nachweislich auf einen Fabrikationsoder Konstruktionsfehler zurückzuführen sind, erstattet Certilas Nederland B.V. die Kosten für die Reparatur dieser Mängel, soweit sie von der Versicherung gedeckt sind. Certilas Nederland B.V. haftet in keiner Weise

9.2

für Mängel, die nach der oben genannten Frist von 6 Monaten zu Tage treten. Diese Garantie ist ausdrücklich auf die von Certilas Nederland B.V. gelieferten Waren und/oder Dienstleistungen beschränkt.

9.3

Die reparierten und/oder ersetzten Waren werden von Certilas Nederland B.V. ab Werk geliefert. Der Ersatz und/oder die Reparatur führen nicht zu einer Verlängerung der in Absatz 1 genannten Garantiezeit. Die Kosten im Zusammenhang mit der Ein- oder Ausfuhr oder andere zusätzliche Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.

9.4

Wurde zwischen den Parteien ein anderes Garantiesystem vereinbart, so gilt dieses ausdrücklich anstelle der in Absatz 1 genannten Garantie und nicht zusätzlich zu dieser.

9.5

Jegliche Garantie von Certilas Nederland B.V. erlischt infolge von Anpassung, Wartung oder Reparatur der Waren durch andere als (von) Certilas Nederland B.V. sowie im Falle von Missbrauch, unsachgemäßem Gebrauch oder falscher Lagerung der Waren, Gebrauch entgegen den Gebrauchs- und Sicherheitsvorschriften der Waren oder äußeren Umständen.

9.6

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferten Güter unverzüglich zu dem Zeitpunkt zu untersuchen (bzw. untersuchen zu lassen), zu dem die Güter ihm zur Verfügung gestellt werden oder die betreffenden Arbeiten ausgeführt worden sind. Dabei hat der Auftraggeber zu prüfen, ob die Qualität und/oder Quantität der gelieferten Güter mit dem Vereinbarten übereinstimmt und den Anforderungen entspricht, die die Parteien diesbezüglich vereinbart haben.

9.7

Sichtbare Mängel müssen Certilas Nederland B.V. innerhalb von 8 Arbeitstagen nach der Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Nicht sichtbare Mängel sind Certilas Nederland B.V. unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Werktagen nach Entdeckung, schriftlich zu melden. Der Bericht sollte eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten (sowie Bilder), so dass Certilas Nederland B.V. in der Lage ist, angemessen zu reagieren. Der Kunde sollte Certilas Nederland B.V. die Möglichkeit geben, einer Beschwerde nachzugehen (oder sie untersuchen zu lassen). 6 Allgemeine Lieferbedingungen Certilas Nederland B.V.

9.8

Die Überschreitung der im vorigen Absatz genannten Fristen führt zum Verfall der Rechte des Auftraggebers.

9.9

Wenn festgestellt wird, dass eine Beschwerde unbegründet ist, gehen die Kosten, die Certilas Nederland B.V. dadurch entstehen, einschließlich der Kosten für die Untersuchung, vollständig zu Lasten des Kunden.

9.10

Abweichend von der gesetzlichen Verjährungsfrist beträgt die Verjährungsfrist für alle Ansprüche und Einreden gegen die Certilas Nederland B.V. und Dritte, die von der Certilas Nederland B.V. an der Ausführung eines Vertrages beteiligt sind, ein Jahr.

10 Haftung
10.1

Certilas Nederland B.V. ist nicht haftbar für Schäden jeglicher Art, die sich daraus ergeben, dass Certilas Nederland B.V. auf unrichtigen und/oder unvollständigen Informationen beruht, die vom Kunden oder in dessen Namen bereitgestellt wurden.

10.2

Jegliche Haftung von Certilas Nederland B.V. für indirekte Schäden ist ausgeschlossen, einschließlich Folgeschäden, entgangenem Gewinn, entgangenen Einsparungen und Schäden aufgrund von Geschäftsstagnation. Die Haftung von Certilas Nederland B.V. ist außerdem auf die Erfüllung der in Artikel 9 enthaltenen Garantie beschränkt.

10.3

Certilas Nederland B.V. haftet niemals für Schäden, die infolge von Mängeln an den von ihr an den betreffenden Kunden gelieferten Waren entstehen und kann niemals über das hinausgehen, was durch die Versicherung gedeckt ist.

10.4

Unbeschadet der Bestimmungen in den vorhergehenden und folgenden Artikeln kann Certilas Nederland B.V. nicht für Fahrlässigkeit in Bezug auf früher gelieferte Schweißzusätze verantwortlich gemacht werden, wenn sich die Schweißtechnologie und/oder die Kenntnisse über die Verwendung von Rohstoffen ändern.

10.5

Certilas Nederland B.V. haftet niemals für mittlere und/oder unmittelbare Schäden, die sich aus seiner Beratung ergeben, unabhängig davon, in welcher Form diese Beratung erteilt wird und ob sie bezahlt wird oder nicht.

11 Schadloshaltung
11.1

Der Kunde stellt Certilas Nederland B.V. von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages Schaden erleiden und deren Ursache anderen als Certilas Nederland B.V. zuzuschreiben ist.

11.2

Sollte Certilas Nederland B.V. aus diesem Grund von Dritten verklagt werden, ist der Kunde verpflichtet, Certilas Nederland B.V. sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu unterstützen und unverzüglich alles zu tun, was in diesem Fall von ihm erwartet werden kann.

11.3

Sollte der Kunde es versäumen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, ist Certilas Nederland B.V. berechtigt, dies ohne Inverzugsetzung selbst zu tun. Alle Kosten und Schäden seitens Certilas Nederland B.V. und Dritten, die daraus entstehen, gehen integral auf Kosten und Risiko des Kunden.

12 Intellectual property
12.1

Alle geistigen Eigentumsrechte, die an den gelieferten Waren, einschließlich Anpassungen, Handbüchern und anderen damit zusammenhängenden Dokumenten oder Gegenständen, erworben wurden oder damit in Zusammenhang stehen, bleiben jederzeit Eigentum von Certilas Nederland B.V. oder seinen Lizenzgebern, auch wenn Kosten in Rechnung gestellt wurden.

12.2

Ohne schriftliche Genehmigung von Certilas Nederland B.V. dürfen diese Güter noch nicht kopiert, ganz oder teilweise vom Kunden reproduziert, Dritten zur Verfügung gestellt oder zur Einsicht gegeben oder anderweitig verwertet werden.

13 Anwendbares Recht und Streitigkeiten
13.1

Die Verträge, auf die diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise anwendbar sind, unterliegen niederländischem Recht. 7 Allgemeine Lieferbedingungen Certilas Nederland B.V.

13.2

Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufvertrags wird ausdrücklich ausgeschlossen.

13.3

Alle Streitigkeiten, die zwischen dem Kunden und Certilas Nederland B.V. entstehen können, werden ausschließlich durch das zuständige Gericht im Bezirk Arnheim entschieden.

13.4

Die Parteien werden das Gericht erst dann anrufen, wenn sie ihr Möglichstes getan haben, um eine Streitigkeit in gegenseitiger Absprache beizulegen.

14 Standort und Änderung der Geschäftsbedingungen
14.1

Diese Geschäftsbedingungen wurden bei der Handelskammer Arnheim eingereicht.

14.2

Die zuletzt hinterlegte Fassung oder die zum Zeitpunkt der Begründung des Rechtsverhältnisses mit Certilas Nederland B.V. gültige Fassung.

14.3

Für die Auslegung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist immer der niederländische Text maßgeblich.